SCHLUSSBETRACHTUNGEN
Einreisekriterien sind ein rechtlich fundierter Ausdruck staatlicher Regulierungsmassnahmen, die der Staat an der Grenze ausübt. Im Zeitraum zwischen 1888 und 1920 dehnten sich die Objekte dieser Kontrollmechanismen aus. Zunächst waren nur die als Zigeuner klassifizierten Personen von den Einreisebeschränkungen betroffen. Der Begriff ‚Zigeuner’ war für die Behörden in Bern ein auf äusserlichen Klassifizierungen basierendes Konstrukt, dessen überragendes Merkmal ein nichtsesshaftes Verhalten darstellte. Die Einreisebestimmungen, die 1915 und 1917 erlassen wurden, objektivierten die Abweisungspraxis, die bis zu diesem Zeitpunkt auf willkürlichen Urteilen basierte. Der Besitz gültiger Ausweisdokumente war letzten Endes ebenso wie der Nachweis ausreichender Subsistenzmittel ein Abwehrmechanismus gegen mittel- und schriftenlose Ausländer. Deshalb war die Grenzpolitik der Schweiz während des Ersten Weltkrieges eine konsequente Weiterführung der zuvor konzipierten Grenzpolitik; denn nicht nationale oder politische Gesichtspunkte standen im Zentrum des praktizierten Kalküls, sondern es waren Merkmale des Habitus, die in der Kontrollpraxis an der Grenze zur entscheidenden Ermessensgrundlage wurden. Während vor dem Ersten Weltkrieg die Zigeuner im Zentrum grenzpolitischer Restriktionen standen, vergrösserte sich der Radius des Fremden und Abweichenden ab 1915. Die unternommenen Schritte an der Landesgrenze erwiesen sich also als Schnittstelle unterschiedlicher Politiken, welche die Fernhaltung unerwünschter Personen gemeinsam hatten. Hier trafen sich Zigeunerpolitik und Ausländerpolitik. Die Ineinanderführung der beiden Diskurse widerspiegelten die Funktion, welche die Festsetzung von Einreisekriterien zu erfüllen hatte: In allen Fällen, wo es ad hoc möglich war, eine Rückweisung zu vollziehen, sollte die Landesgrenze als personenselektiver Regulationsmechanismus eingesetzt werden mit dem Ziel, unerwünschte Personen aus der Schweiz fernzuhalten.
Die Politik einer personenselektiven Landesgrenze bedingte die Konzipierung einer strikten Bewachung, welche die vormals permeable Linie zu einer nur schwer überwindbaren Hürde werden lassen sollte. Das System von Kontrolle an gewissen Durchlassstellen und Bewachung zwischen diesen Punkten erwies sich als interdependent, denn je höher die Behörden in Bern die Messlatte für einen rechtmässigen Eintritt ansetzten, desto wichtiger wurden die bewachenden Massnahmen an der Grenze. Die entscheidenden Impulse dazu kamen von den Polizeibehörden. In ihrer unablässigen Auseinandersetzung mit Zigeunern schärfte sich ihr Blick gegen diese Personengruppe derart, dass schon früh das Bild einer vermeintlichen „Zigeunerplage“ entstand, was in Tat und Wahrheit mehr Produkt selektiver Wahrnehmung und wirkungsloser Abschiebungspraxis als Realität war. Das Wuchern des Zigeunerdiskurses mündete zunächst bei den ost- und zentralschweizerischen Polizeibehörden in Vereinheitlichungstendenzen, die bis zur Jahrhundertwende zu einer national koordinierten Zigeunerpolitik führten. Bereits 1888 war ein Einreiseverbot gegen Zigeuner erhoben worden, das den Beginn einer personenbezogenen Grenzbewachung markierte. Für die Umsetzung der Grenzbewachung sollten Polizei- und Grenzwachtorgane die Zigeuner direkt an der Grenze zurückweisen. Bezeichnenderweise verfeinerten die Kantone aber unter der Federführung des JPD vor allem das Rückführungsverfahren, das die meist trotz Einreiseverbot in die Schweiz gelangten Personen möglichst schnell wieder ausser Landes schaffen sollte. Das grenzpolitische Abwehrdispositiv zeitigte keinen durchschlagenden Erfolg. Trotzdem rückte die Landesgrenze als personenselektiver Möglichkeitsraum in den Blickpunkt restriktiver Intentionen, und dies in einer Zeit, als mit anderen europäischen Staaten weitreichende Freizügigkeits- und Niederlassungsabkommen ratifiziert wurden. Seinen Niederschlag fand die personenbezogene Grenzbewachung im massiven Personalausbau und der Einbezugnahme des Grenzwachtkorps zu fremdenpolizeilichen Aufgaben.
Während dem Ersten Weltkrieg veränderte sich die Organisation der Grenzbewachung. Zu Kriegsbeginn stand sie ganz unter militärischen Vorzeichen, gewann aber im Verlauf des Krieges immer mehr eine personenselektive Dimension. Diese Entwicklung war begleitet von verstärkten personenbezogenen Bewachungsmassnahmen, die in der Grenzbewachung durch die Heerespolizei und die Freiwillige Bewachungstruppe ihre Verkörperung fanden. Die vormals internen militärpolizeilichen Aufgaben der Heerespolizei wichen schrittweise personenbezogenen Kontroll- und Bewachungsleistungen, so dass ab 1916 von einem Personenkontrollinstrument gesprochen werden konnte. Die numerische Expansion der Heerespolizei verdeutlichte den Stellenwert, den die Bundesbehörden der personenbezogenen Grenzbewachung beimassen. Bezeichnenderweise riefen die Behörden die Freiwillige Bewachungstruppe erst nach dem Ende der militärpolitischen Bedrohungslage ins Leben, die ausdrücklich die Durchsetzung der personenbezogenen Grenzbewachung zum Ziel hatte.
Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte eine Institutionalisierung der fremdenpolizeilichen Aufgaben des Grenzwachtkorps, das neben der Eidgenössischen Fremdenpolizei die personenbezogene Grenzbewachung vollziehen sollte. Damit wurde auch in polizeilicher Hinsicht die Landesgrenze zur massgebenden Grenze erklärt, während vor dem Krieg die kantonale Grenze mehr Gewicht im fremdenpolizeilichen Kontext besessen hatte. Das Grenzwachtkorps erfuhr zwischen 1888 und 1920 eine Vergrösserung des Personalbestandes um 530 % Die Landesgrenze war von einer offenen zu einer geschlossenen Grenze geworden.
Grenzpolitik besitzt eine symbolische Bedeutung: Sie zeigt, wie ein Staat sich selbst definiert und richtet die Funktion seiner Grenze danach aus. Die Regulierung und Selektion der Einreisenden an der Grenze ist Ausdruck eines Selbstverständnisses der Regulierenden über die Regulierten.. Die Grenzbewachung als Abwehr unerwünschter Menschen im bundesstaatlichen Kontext nahm ihren Ausgang in systematischer Hinsicht bei den als Zigeunern etikettierten Personen. Die Ausländergesetzgebung während des Ersten Weltkrieges und in den darauf folgenden Jahren arbeitete mit sozialen Einordnungen, die mit den für die Zigeuner angewandten Kategorien viele Übereinstimmungen kannte. Die Ausländerpolitik war während des Ersten Weltkrieges geprägt von einem Wandel von positiv zu negativ formulierten Eintrittsbestimmungen. Die Grenze im Raum widerspiegelte die Grenze im Kopf.
Nachwirkungen
Die personenbezogene Grenzbewachung gewann im 20. Jahrhundert paradigmatischen Charakter. Während des Zweiten Weltkrieges erliessen die Behörden des JPD ein Kreisschreiben an involvierte Stellen der Grenzbewachung, dass Flüchtlingen die Einreise in die Schweiz verwehrt werden sollte.[525] Diese Weisung vom August 1942 galt auch für die Juden, obwohl die Entscheidungsträger im JPD zu diesem Zeitpunkt von den Deportationen in Konzentrationslager wussten.[526] Den jüdischen Flüchtlingen widerfuhr dasselbe Schicksal wie den Zigeunern.[527] Die Haltung, die dem Handeln zugrunde lag, verdeutlichte der waadtländische Polizeidirektor: „Wie dürfen und müssen auswählen.“[528] Die Landesgrenze war während des Zweiten Weltkrieges ein personenselektives Abwehrdispositiv, das sich rund 50 Jahre vorher bereits an den einreisenden Zigeunern abgezeichnet hatte.
Die Aufhebung der Einreisesperre 1972 bedeutete keineswegs das Ende des Antiziganismus in der Schweiz. Im Frühjahr 2004 versetzten 200 als „Zigeuner“ bezeichnete Personen den Kanton Tessin in Aufruhr.[529] Die ablehnende Haltung der Gemeinden, diesen Personen einen temporären Aufenthalt auf ihrem Gebiet zu gewähren, zählt ebenso wie Übergriffe seitens der Bevölkerung sowie ständige Polizeipräsenz zur heutigen Situation, wie nichtsesshafte Menschen in der Schweiz wahrgenommen werden.
Der Ruf nach einer verstärkten Grenzbewachung in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Überfremdungsängsten erinnert an die Grenzpolitik gegenüber Zigeunern vor dem Ersten Weltkrieg und an die Abwehr der als „unerwünschte Elemente“ klassifizierten Ausländer während der Kriegsjahre. Im Frühjahr 2002 ertönte etwa die Forderung: „Zugunsten der inneren Sicherheit der Schweiz ist Entscheidungswille der Bundesbehörden zur bedrohungsgerechten Verstärkung des Grenzwachtkorps seit Jahren überfällig!“[530] Mit Verweis auf die „steigenden Asylantenzahlen“ und der „besorgniserregenden Ausländerkriminalität“ seien Massnahmen zur Verbesserung der Grenzbewachung zu treffen. Tatsächlich besitzt die personenbezogene Bewachung der Landesgrenze heute einen grossen Stellenwert beim Grenzwachtkorps. Der Jahresstatistik ist zu entnehmen, dass heute rund 75% der Tätigkeiten des Korps für sicherheits- und fremdenpolizeiliche Belange und nur noch zu einem Viertel für fiskalische Aufgaben eingesetzt werden.[531] Öffentliche Forderungen nach einer Verschärfung der Grenzbewachung, wobei Vorstellungen der Grenze als „Schutzmantel“ und „Kriminalfilter“ dominieren, und zahlreiche parlamentarische Vorstösse in den letzten Jahren zeigen die Parallelen der heutigen Asyl- und Ausländerpolitik mit der Zigeunerpolitik von 1888 bis 1920.[532]
Die Durchsetzung der Vorstellung der Landesgrenze als personenselektiver Filter im nationalstaatlichen Kontext setzte 1888 ein, weitete sich im Laufe des Ersten Weltkrieges aus, institutionalisierte sich nach dem Ersten Weltkrieg und zeitigt bis heute seine Wirkungen.
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[525] Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Hg.): Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus, Zürich 2001, hier S. 120.
[526] Ebd. – Kreisschreiben der Polizeiabteilung des JPD vom 13. August 1942.
[527] Huonker, Thomas: „Zigeuner sind an der Grenze zurückzuweisen!“ Zur schweizerischen Flüchtlingspolitik angesichts des Holocaust, in: Pogrom 208 (2001), S. 21-22, hier S. 22.
[528] Dies. S. 121. – Protokoll der Polizeidirektoren-Konferenz vom 28. August 1942, Diktum von Polizeidirektor Antoine Vodoz.
[529] Die „Basler Zeitung“ vom 24. April 2004. – Der „Blick“ vom 7. Juni 2004
[530] Heinrich Wirz in der „Schweizerzeit“, Nr. 5, 22. Februar 2002, S. 1.
[531] Die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 18. März 2004.
[532] Schweizerische Volkspartei, Papier der Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit“: „Grenzkontrollen – notwendiger denn je“, März 1999. – Zum Bereich der Grenzbewachung wurden in den letzten Jahren folgende parlamentarische Vorstösse unternommen: 1998: Anfrage Nationalrat H. Fehr (Anfrage: Dringlicher Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps; Anfrage: Militärische Ausbildung zur Unterstützung des Grenzwachtkorps), Nationalrat J. Freund (Motion: Verstärkung der Grenzwachtkorps durch die Armee, Dringlicher Bundesratsbeschluss; Motion: Effizienzsteigerung des Grenzwachtkorps durch Verbesserung der Ausrüstung; Motion: Dienstfahrzeug des Grenzwachtkorps mit Blaulicht und Wechselhorn), Nationalrat J. Kunz (Motion: Grenzpolizei an Bahnhöfen und Flughäfen); Frühjahr 1999: Nationalrat A. Baumann (Motion: Gewährleistung der Sicherheit an der Grenze), Nationalrat F.A. Oehrli (Motion: Auslagerung des Grenzwachtkorps aus dem Finanzdepartement), J. Freund (Interpellation: Personalsituation bei den Grenzwacht- und Zollorganen; Postulat: Schaffung eines Bereitschaftskorps zur Grenzsicherung und für Wachaufgaben in Krisensituationen).
Einreisekriterien sind ein rechtlich fundierter Ausdruck staatlicher Regulierungsmassnahmen, die der Staat an der Grenze ausübt. Im Zeitraum zwischen 1888 und 1920 dehnten sich die Objekte dieser Kontrollmechanismen aus. Zunächst waren nur die als Zigeuner klassifizierten Personen von den Einreisebeschränkungen betroffen. Der Begriff ‚Zigeuner’ war für die Behörden in Bern ein auf äusserlichen Klassifizierungen basierendes Konstrukt, dessen überragendes Merkmal ein nichtsesshaftes Verhalten darstellte. Die Einreisebestimmungen, die 1915 und 1917 erlassen wurden, objektivierten die Abweisungspraxis, die bis zu diesem Zeitpunkt auf willkürlichen Urteilen basierte. Der Besitz gültiger Ausweisdokumente war letzten Endes ebenso wie der Nachweis ausreichender Subsistenzmittel ein Abwehrmechanismus gegen mittel- und schriftenlose Ausländer. Deshalb war die Grenzpolitik der Schweiz während des Ersten Weltkrieges eine konsequente Weiterführung der zuvor konzipierten Grenzpolitik; denn nicht nationale oder politische Gesichtspunkte standen im Zentrum des praktizierten Kalküls, sondern es waren Merkmale des Habitus, die in der Kontrollpraxis an der Grenze zur entscheidenden Ermessensgrundlage wurden. Während vor dem Ersten Weltkrieg die Zigeuner im Zentrum grenzpolitischer Restriktionen standen, vergrösserte sich der Radius des Fremden und Abweichenden ab 1915. Die unternommenen Schritte an der Landesgrenze erwiesen sich also als Schnittstelle unterschiedlicher Politiken, welche die Fernhaltung unerwünschter Personen gemeinsam hatten. Hier trafen sich Zigeunerpolitik und Ausländerpolitik. Die Ineinanderführung der beiden Diskurse widerspiegelten die Funktion, welche die Festsetzung von Einreisekriterien zu erfüllen hatte: In allen Fällen, wo es ad hoc möglich war, eine Rückweisung zu vollziehen, sollte die Landesgrenze als personenselektiver Regulationsmechanismus eingesetzt werden mit dem Ziel, unerwünschte Personen aus der Schweiz fernzuhalten.
Die Politik einer personenselektiven Landesgrenze bedingte die Konzipierung einer strikten Bewachung, welche die vormals permeable Linie zu einer nur schwer überwindbaren Hürde werden lassen sollte. Das System von Kontrolle an gewissen Durchlassstellen und Bewachung zwischen diesen Punkten erwies sich als interdependent, denn je höher die Behörden in Bern die Messlatte für einen rechtmässigen Eintritt ansetzten, desto wichtiger wurden die bewachenden Massnahmen an der Grenze. Die entscheidenden Impulse dazu kamen von den Polizeibehörden. In ihrer unablässigen Auseinandersetzung mit Zigeunern schärfte sich ihr Blick gegen diese Personengruppe derart, dass schon früh das Bild einer vermeintlichen „Zigeunerplage“ entstand, was in Tat und Wahrheit mehr Produkt selektiver Wahrnehmung und wirkungsloser Abschiebungspraxis als Realität war. Das Wuchern des Zigeunerdiskurses mündete zunächst bei den ost- und zentralschweizerischen Polizeibehörden in Vereinheitlichungstendenzen, die bis zur Jahrhundertwende zu einer national koordinierten Zigeunerpolitik führten. Bereits 1888 war ein Einreiseverbot gegen Zigeuner erhoben worden, das den Beginn einer personenbezogenen Grenzbewachung markierte. Für die Umsetzung der Grenzbewachung sollten Polizei- und Grenzwachtorgane die Zigeuner direkt an der Grenze zurückweisen. Bezeichnenderweise verfeinerten die Kantone aber unter der Federführung des JPD vor allem das Rückführungsverfahren, das die meist trotz Einreiseverbot in die Schweiz gelangten Personen möglichst schnell wieder ausser Landes schaffen sollte. Das grenzpolitische Abwehrdispositiv zeitigte keinen durchschlagenden Erfolg. Trotzdem rückte die Landesgrenze als personenselektiver Möglichkeitsraum in den Blickpunkt restriktiver Intentionen, und dies in einer Zeit, als mit anderen europäischen Staaten weitreichende Freizügigkeits- und Niederlassungsabkommen ratifiziert wurden. Seinen Niederschlag fand die personenbezogene Grenzbewachung im massiven Personalausbau und der Einbezugnahme des Grenzwachtkorps zu fremdenpolizeilichen Aufgaben.
Während dem Ersten Weltkrieg veränderte sich die Organisation der Grenzbewachung. Zu Kriegsbeginn stand sie ganz unter militärischen Vorzeichen, gewann aber im Verlauf des Krieges immer mehr eine personenselektive Dimension. Diese Entwicklung war begleitet von verstärkten personenbezogenen Bewachungsmassnahmen, die in der Grenzbewachung durch die Heerespolizei und die Freiwillige Bewachungstruppe ihre Verkörperung fanden. Die vormals internen militärpolizeilichen Aufgaben der Heerespolizei wichen schrittweise personenbezogenen Kontroll- und Bewachungsleistungen, so dass ab 1916 von einem Personenkontrollinstrument gesprochen werden konnte. Die numerische Expansion der Heerespolizei verdeutlichte den Stellenwert, den die Bundesbehörden der personenbezogenen Grenzbewachung beimassen. Bezeichnenderweise riefen die Behörden die Freiwillige Bewachungstruppe erst nach dem Ende der militärpolitischen Bedrohungslage ins Leben, die ausdrücklich die Durchsetzung der personenbezogenen Grenzbewachung zum Ziel hatte.
Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte eine Institutionalisierung der fremdenpolizeilichen Aufgaben des Grenzwachtkorps, das neben der Eidgenössischen Fremdenpolizei die personenbezogene Grenzbewachung vollziehen sollte. Damit wurde auch in polizeilicher Hinsicht die Landesgrenze zur massgebenden Grenze erklärt, während vor dem Krieg die kantonale Grenze mehr Gewicht im fremdenpolizeilichen Kontext besessen hatte. Das Grenzwachtkorps erfuhr zwischen 1888 und 1920 eine Vergrösserung des Personalbestandes um 530 % Die Landesgrenze war von einer offenen zu einer geschlossenen Grenze geworden.
Grenzpolitik besitzt eine symbolische Bedeutung: Sie zeigt, wie ein Staat sich selbst definiert und richtet die Funktion seiner Grenze danach aus. Die Regulierung und Selektion der Einreisenden an der Grenze ist Ausdruck eines Selbstverständnisses der Regulierenden über die Regulierten.. Die Grenzbewachung als Abwehr unerwünschter Menschen im bundesstaatlichen Kontext nahm ihren Ausgang in systematischer Hinsicht bei den als Zigeunern etikettierten Personen. Die Ausländergesetzgebung während des Ersten Weltkrieges und in den darauf folgenden Jahren arbeitete mit sozialen Einordnungen, die mit den für die Zigeuner angewandten Kategorien viele Übereinstimmungen kannte. Die Ausländerpolitik war während des Ersten Weltkrieges geprägt von einem Wandel von positiv zu negativ formulierten Eintrittsbestimmungen. Die Grenze im Raum widerspiegelte die Grenze im Kopf.
Nachwirkungen
Die personenbezogene Grenzbewachung gewann im 20. Jahrhundert paradigmatischen Charakter. Während des Zweiten Weltkrieges erliessen die Behörden des JPD ein Kreisschreiben an involvierte Stellen der Grenzbewachung, dass Flüchtlingen die Einreise in die Schweiz verwehrt werden sollte.[525] Diese Weisung vom August 1942 galt auch für die Juden, obwohl die Entscheidungsträger im JPD zu diesem Zeitpunkt von den Deportationen in Konzentrationslager wussten.[526] Den jüdischen Flüchtlingen widerfuhr dasselbe Schicksal wie den Zigeunern.[527] Die Haltung, die dem Handeln zugrunde lag, verdeutlichte der waadtländische Polizeidirektor: „Wie dürfen und müssen auswählen.“[528] Die Landesgrenze war während des Zweiten Weltkrieges ein personenselektives Abwehrdispositiv, das sich rund 50 Jahre vorher bereits an den einreisenden Zigeunern abgezeichnet hatte.
Die Aufhebung der Einreisesperre 1972 bedeutete keineswegs das Ende des Antiziganismus in der Schweiz. Im Frühjahr 2004 versetzten 200 als „Zigeuner“ bezeichnete Personen den Kanton Tessin in Aufruhr.[529] Die ablehnende Haltung der Gemeinden, diesen Personen einen temporären Aufenthalt auf ihrem Gebiet zu gewähren, zählt ebenso wie Übergriffe seitens der Bevölkerung sowie ständige Polizeipräsenz zur heutigen Situation, wie nichtsesshafte Menschen in der Schweiz wahrgenommen werden.
Der Ruf nach einer verstärkten Grenzbewachung in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Überfremdungsängsten erinnert an die Grenzpolitik gegenüber Zigeunern vor dem Ersten Weltkrieg und an die Abwehr der als „unerwünschte Elemente“ klassifizierten Ausländer während der Kriegsjahre. Im Frühjahr 2002 ertönte etwa die Forderung: „Zugunsten der inneren Sicherheit der Schweiz ist Entscheidungswille der Bundesbehörden zur bedrohungsgerechten Verstärkung des Grenzwachtkorps seit Jahren überfällig!“[530] Mit Verweis auf die „steigenden Asylantenzahlen“ und der „besorgniserregenden Ausländerkriminalität“ seien Massnahmen zur Verbesserung der Grenzbewachung zu treffen. Tatsächlich besitzt die personenbezogene Bewachung der Landesgrenze heute einen grossen Stellenwert beim Grenzwachtkorps. Der Jahresstatistik ist zu entnehmen, dass heute rund 75% der Tätigkeiten des Korps für sicherheits- und fremdenpolizeiliche Belange und nur noch zu einem Viertel für fiskalische Aufgaben eingesetzt werden.[531] Öffentliche Forderungen nach einer Verschärfung der Grenzbewachung, wobei Vorstellungen der Grenze als „Schutzmantel“ und „Kriminalfilter“ dominieren, und zahlreiche parlamentarische Vorstösse in den letzten Jahren zeigen die Parallelen der heutigen Asyl- und Ausländerpolitik mit der Zigeunerpolitik von 1888 bis 1920.[532]
Die Durchsetzung der Vorstellung der Landesgrenze als personenselektiver Filter im nationalstaatlichen Kontext setzte 1888 ein, weitete sich im Laufe des Ersten Weltkrieges aus, institutionalisierte sich nach dem Ersten Weltkrieg und zeitigt bis heute seine Wirkungen.
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[525] Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Hg.): Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus, Zürich 2001, hier S. 120.
[526] Ebd. – Kreisschreiben der Polizeiabteilung des JPD vom 13. August 1942.
[527] Huonker, Thomas: „Zigeuner sind an der Grenze zurückzuweisen!“ Zur schweizerischen Flüchtlingspolitik angesichts des Holocaust, in: Pogrom 208 (2001), S. 21-22, hier S. 22.
[528] Dies. S. 121. – Protokoll der Polizeidirektoren-Konferenz vom 28. August 1942, Diktum von Polizeidirektor Antoine Vodoz.
[529] Die „Basler Zeitung“ vom 24. April 2004. – Der „Blick“ vom 7. Juni 2004
[530] Heinrich Wirz in der „Schweizerzeit“, Nr. 5, 22. Februar 2002, S. 1.
[531] Die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 18. März 2004.
[532] Schweizerische Volkspartei, Papier der Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit“: „Grenzkontrollen – notwendiger denn je“, März 1999. – Zum Bereich der Grenzbewachung wurden in den letzten Jahren folgende parlamentarische Vorstösse unternommen: 1998: Anfrage Nationalrat H. Fehr (Anfrage: Dringlicher Truppeneinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps; Anfrage: Militärische Ausbildung zur Unterstützung des Grenzwachtkorps), Nationalrat J. Freund (Motion: Verstärkung der Grenzwachtkorps durch die Armee, Dringlicher Bundesratsbeschluss; Motion: Effizienzsteigerung des Grenzwachtkorps durch Verbesserung der Ausrüstung; Motion: Dienstfahrzeug des Grenzwachtkorps mit Blaulicht und Wechselhorn), Nationalrat J. Kunz (Motion: Grenzpolizei an Bahnhöfen und Flughäfen); Frühjahr 1999: Nationalrat A. Baumann (Motion: Gewährleistung der Sicherheit an der Grenze), Nationalrat F.A. Oehrli (Motion: Auslagerung des Grenzwachtkorps aus dem Finanzdepartement), J. Freund (Interpellation: Personalsituation bei den Grenzwacht- und Zollorganen; Postulat: Schaffung eines Bereitschaftskorps zur Grenzsicherung und für Wachaufgaben in Krisensituationen).